Ich habe eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die ersten Kennlerngespräche (Sprechstunde / Probatorik) und eine nach Beantragung weiterführende Psychotherapie mit zusätzlichen, separaten Elternterminen im vollen Umfang von den Krankenkassen übernommen.
Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sogenannte Erstzugangsrecht, das heißt sie können sich ihre Psychotherapeutin bzw. ihren Psychotherapeuten selbst aussuchen - ohne Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt.
Zum Erstgespräch benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes bzw. des Patienten.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie mich gern kontaktieren.